Der Antrag zur Erteilung einer nationalen Lizenz für das Kryptoverwahrgeschäft von Leondrino wurde zurückgezogen, da das bisherige Geschäft von Leondrino bis einschließlich Tokenklasse C erlaubnisbefreit ist. Ein Neuantrag bei der BaFin für das voraussichtlich erlaubnispflichtige Geschäft für die Leondrino Tokenklassen B und A wird gestellt, sobald die Umsetzung der MiCA-Regulierung in Europa in nationales Recht mit passportfähiger Lizenz erfolgt ist. Der Fokus liegt auf dem Kostenbewusstsein, und außerdem wurde beschlossen, keine neuen B2B-Kunden aufzunehmen bis regulatorische Klarheit herrscht.