Erhalt der vorläufigen Kryptoverwahr-Lizenz

Leondrino Deutschland wird von der BaFin als Finanzinstitut eingestuft und hat bereits die brandneue Lizenz für das Kryptoverwahrgeschäft vorläufig erhalten.  Die neue Regulierung für das Kryptoverwahrgeschäft trat zum 1. Januar 2020 in Kraft.